Konzeption - Villa Wilster Wohngemeinschaft Assimilation
Unsere Organisationsform
Unter dem Dach der Er.Ste. Trägergesellschaft mbH, gegründet 1993 von Erwin Steffen, werden in mehr als 50 autonomen Einrichtungen über 600 junge Menschen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin betreut und individuell gefördert. Die „Gesellschaft für lösungsorientierte, systemisch-therapeutische Betreuung mbH“ (GlsB mbH) ist Träger der hier vorgestellten Einrichtung „Villa Wilster - Wohngemeinschaft „Assimilation“. Sie ist eine innovative Fortführung und Teil der Betriebsstätte „heilpädagogisches Therapeutikum „Villa Wilster“. Der Geschäftsführer bildet das Bindeglied zwischen den Gesellschaftern und der Hausleitung. Er hält den Kontakt zur Einrichtung, ist für Struktur der Einrichtung, Coaching, Qualitätsmanagement, Fortbildungen, Supervision, Akquise sowie Marketing und Entgeltvorbereitung zuständig. Die Hausleitung ist eigenständig und verantwortlich für alle pädagogischen, dienstrechtlichen, administrativen und operativen Prozesse im Haus. Sie führt Bewerbungsgespräche, ist für die Mitarbeiterauswahl und Mitarbeiterpflege zuständig. Sie gestaltet den Dienstplan und sorgt für den erforderlichen Dienstablauf.
Unsere Vision
Der Wandel in der Sozialarbeit wird deutlich durch die multikausalen Formen der Hilfeerfordernisse und die daraus notwendigen Angebote. Vor allem die gesetzlichen Aktualisierungen und finanzpolitische Realitäten machen Jugendarbeit zu einer großen Herausforderung. Unsere heilpädagogische, systemorientierte Arbeitsweise steht unter dem Motto: „Gemeinschaftlich leben“ im Rahmen eines klientenorientierten Angebotes. „Wir wollen, dass unsere Jugendliche im Sinne eines heilpädagogisch-lösungsorientierten, psychosozialen und humanistisch-therapeutisch ausgerichteten Settings noch nicht erlernte Fähigkeiten, (auch als „Probleme“ bekannt), in Fähigkeiten verwandeln. Sie sollen verborgene Fähigkeiten erlernen, um ihre sozialen und emotionalen Kompetenzen zu entdecken, auszubauen und zu stärken Als Weiterentwicklung ihrer bisherigen sozialkompetenten Sozialisation sollen die Heranwachsenden innerhalb eines individuelleren Lebensrahmens die Anforderungen an eine eigenständige und verantwortungsbewusste Lebensführung erproben, um sich danach integrieren zu können. Sie sollen Verantwortungsbewusstsein nicht nur zu sich selbst, sondern auch gegenüber anderen Mitmenschen und Gemeinschaftsfähigkeit entwickeln lernen. Besondere Herausforderungen werden an die jungen (werdende) Mütter gestellt, die in ihrer natürlichen emotionalen, psychischen und physischen Entwicklung ernstzunehmend beeinflusst werden. Gemeinschaftliches Leben setzt die Bereitschaft zu gegenseitigem Respekt und Akzeptanz, Wertschätzung, sowie Toleranz und Empathie voraus und gehört zum grundsätzlichen Lernfeld in unserer Einrichtung. Unsere „Villa Wilster - Wohngemeinschaft Assimilation“ ist koedukativ und sozial gemeinschaftsfähig ausgerichtet. Regeln und Strukturen – erarbeitet und evaluiert mit allen Bewohnern/innen – sind eine Grundlage um individuelle Veränderungsprozesse zu ermöglichen. Wir legen auch Wert auf den Austausch der Heranwachsenden und mit ihren Angehörigen. Deshalb gehören regelmäßige Heimfahrten, Besuche, E-Mail- und Telefonkontakte zu unserem Angebot. Soziale Kompetenz ist der Schlüssel für schulische und berufliche Bildung. Neben diesem Schwerpunkt fördern wir unsere Jugendlichen auf freiwilliger Basis auch durch ansprechende Freizeitgestaltung. Entsprechende inhaltliche Angebote in den Ferienzeiten bilden daher eine weitere Säule unseres lösungsfokussierten heilpädagogischen Handelns Als privatwirtschaftlich orientierte Einrichtung sind wir dem Servicegedanken verpflichtet. Wir verstehen bei unserer Jugendlichen die Eltern, bei jungen Erwachsenen ihn/sie selbst als Auftraggeber. Wünsche an die Entwicklung des Bewohners sind unter der Beteiligung des jeweiligen Jugendamtes Grundlage unseres Handelns. Die realistische Formulierung dieser Wünsche in Hilfeziele bildet unseren Handlungsauftrag am Bewohner.
Das Haus
Unsere „Villa Wilster - Wohngemeinschaft Assimilation“ ist ein helles, großzügig geschnittenes Einfamilienhaus auf einem größeren Grundstück am Ende einer Spielstraße. Dieses neuwertige Niedrigenergiehaus (Baujahr 2003,) verfügt über 6 Zimmer, die sich wie folgt verteilen; im EG ist ein Wohn- Essbereich mit offener Küche (48 qm), alles gefliest, ein Schlafraum (13 qm) mit Teppichboden, ein Abstellraum, einen Sanitärraum mit Dusche und Toilette und zwei Außenzugängen. Über einen Holztreppe gelangt man ins OG. Dort befinden sich 4 Schlafräume (je 15 qm) mit Teppichboden, ein Sanitärraum mit Dusche, Wanne, Toilette, ein Abstellraum und ein Hauswirtschaftsraum jeweils gefliest. Der Flur ist mit Teppichboden ausgelegt. In den Schlafräumen sind jeweils neben den elektrischen Anschlüssen auch Anschlüsse für Tele-und Internetkommunikation sowie Satelitenempfang vorhanden. Die Nutzung dieser Anschlüsse kann durch den Heranwachsenden auf eigene Kosten erfolgen. Im Außenbereich befindet sich ein Doppelcarport mit Schuppen eine Terrasse und ein Garten. Insgesamt stehen 152 qm Wohnfläche zur Verfügung. Die Zimmer haben eine Grundausstattung und werden selbstverständlich unter dem Aspekt der Partizipation mit unserer Hilfe von den Bewohnern selbst mitgestaltet.
Die rechtlichen Grundlagen
Unsere „Villa Wilster - Wohngemeinschaft Assimilation“ in Wilster bietet eine freiwillige, stationäre Wohnform für Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlecht, sowie junge Mütter mit Kind an, die sich aus dem SGB VIII (KJHG) im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, gemäß §27 KJHG (Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe), §34 KJHG (Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform) § 35 KJHG (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) § 35a KJHG (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) § 36 KJHG (Mitwirkung, Hilfeplanung) § 41 KJHG (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) und § 45 KJHG (Genehmigungsgrundlage nach SGB VIII) ableitet.
Die Kostenträger
Als „sonstige Wohnform für Jugendliche“ ab 16 Jahre ist unsere „Villa Wilster - Wohngemeinschaft Assimilation“ erlaubt durch die Heimaufsicht des Landes Schleswig-Holstein in Kiel nach §45 SGB VIII. Danach wird die Einrichtung für unsere „Villa Wilster - Wohngemeinschaft Assimilation“ ein bestätigtest Entgelt mit dem örtlichen öffentlichen Träger vereinbaren. Kostenträger ist das entsendende Jugendamt, das zuständigkeitshalber dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt angehört, in dessen Bereich die Eltern des Heranwachsenden oder der junge Erwachsene leben. Im Bereich Gesundheit (Arzt- Facharzt, Verordnungen) und Therapie (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) ist primär die Krankenversicherung zuständig. Bei heilpädagogisch- therapeutischen Indikationen, (z.B. Mototherapie, Erlebnispädagogik, indiv.. Beschulung zur Wiedereingliederung oder zu individuellem Verhaltenstraining), bei denen die Krankenversicherung ihre Zuständigkeit ablehnt, aber die durch die Hilfeplanung festgestellt wurden, ist eine Einzelleistungsvereinbarung mit dem Kostenträger erforderlich. Die Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und –Psychologen ist gegeben.
Das Regel-Angebot
Sozialintegrative Hilfen erhalten unsere jungen Menschen durch das gemeinsame Leben in unserer „Villa Wilster - Wohngemeinschaft Assimilation“. Die überschaubare Größe der Wohnform sichert die Transparenz von Entscheidungsprozessen, eine übersichtlich, jedem Mitglied erlebbare Binnendifferenzierung und Rollenstruktur. Sie bietet die Integration in erweiterte soziale Netze von Nachbarschaft und Gemeinde, welche wichtige Voraussetzung für gelingende Sozialisation und psychosoziales Wohlbefinden sind. In unserer „Villa Wilster - Wohngemeinschaft Assimilation“ steht der Grundsatz der Hinwendung zur Verselbständigung im Sinne einer Lebensweltorientierung des einzelnen Heranwachsenden im Vordergrund. Versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeiten übernimmt der Einzelne unter Federführung der beratenden Mitarbeiter/innen innerhalb unserer „Villa Wilster - Wohngemeinschaft Assimilation“ Die Herkunftsfamilie wird somit umfänglich entlastet, und dem Heranwachsenden wird ein neues Lebensfeld angeboten. Eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ist denkbar. Wenn keine Rückkehr möglich ist, wird unsere „Villa Wilster - Wohngemeinschaft Assimilation“ Lebensmittelpunkt mit dem Ziel der selbständigen externen Lebensführung.
Unser Angebot umfasst folgende Leistungen in Absprache und unter aktiver Einbeziehung des/der Heranwachsenden:
• Aufnahmeverfahren
• Ganzheitliche Förderung
• Begleitung und Beratung
• Aktive Unterstützung in die Mutterrolle
• Gestaltung von heilpädagogischer Wohnatmosphäre und Wohnumfeld
• Alltägliche Versorgung
• Freizeitgestaltung nach Bedarf
• Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung
• Förderung nach heilpädagogischen Grundsätzen im Bereich der lebenspraktischen Fertigkeiten
• Förderung nach heilpädagogischen Grundsätzen im individuellen Bereich des Sozialverhaltens
• Förderung der Schul- und Berufsausbildungsentwicklung durch Kontaktpersonen
• Förderung zur Berufsreife
• Hilfeplanung, Sozialisationsplanung
• Verselbständigungsprozess nach heilpädagogischen Grundsätzen
• Qualitätsentwicklungssystem
• Zusammenarbeit mit Kostenträgern
• Klientenmitbestimmung und –Mitwirkung
• Klientenbezogene Verwaltungsarbeiten
Aufnahmeverfahren
Durch die Anfrage eines Jugendamtes in unserer „Villa Wilster - Wohngemeinschaft Assimilation“ wird das Aufnahmeverfahren aktiviert. Nach der Sichtung der Aktenlage erfolgt der Erstkontakt am momentanen Aufenthaltsort des Heranwachsenden, sowie die Abklärung des individuellen Sozialisationsbedarfs und der gegenseitigen Erwartungen Danach laden wir alle am Verfahren Beteiligten zum Gegenbesuch in unsere unserer „Villa Wilster - Wohngemeinschaft Assimilation“ ein. Zur Konkretisierung und Abklärung gegenseitiger Wünsche und Erwartungen bieten wir in der Folge ein max. 3-4-tägiges, kostenneutrales Probewohnen an. In dieser Zeit findet eine heilpädagogisch-diagnostische Abklärung aufgrund gezeigter Verhaltensweisen statt, sowie die vorläufige Bedarfsplanerstellung. Ein Bericht an den Kostenträger über diese Zeit mit der individuellen Machbarkeit unseres Hauses rundet die Diagnostikphase ab. Die Aufnahme kann dann nach der schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erfolgen.
Ziele
• Förderung der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung im Rahmen eines Selbstfindungsprozesses und dadurch die Eröffnung von Möglichkeiten der eigenen Lebensplanung (§§ 37, 41 KJHG)
• Berücksichtigung der und von Elternverantwortung hinsichtlich der Ausgestaltung der Erziehungshilfe (§§ 36 KJHG)
• Beteiligung der Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand, an allen sie betreffenden Entscheidungen über den Aufbau eines vertrauten, transparenten Rahmens und damit der Möglichkeit der eigenständigen Entwicklung
• Zusammenarbeit mit und Vertretung von Personensorgeberechtigten durch die betreuenden Fachkräfte (§§ 37,38 KJHG) durch Elternarbeit und - wo immer möglich - (Re-) Integration der Jugendlichen in die Herkunftsfamilie
• Mitwirkung der Betroffenen an Entscheidungen über Erziehungshilfen und Zusammenwirkung mit Fachkräften im Rahmen der Hilfeplanung und ihrer Fortschreibung (§ 36 KJHG)
• Unterstützung der uns anvertrauten Jugendlichen im schulischen und im beruflichen Werdegang
• Unterstützung in der Sozialisation und beim Erlangen sozialer und emotionaler Kompetenz
• Eigenständige Lebensführung als Erwachsener
• Bewusstseinsbildung und verantwortungsbewusste Handlungs- und Sozialkompetenz für die psychischen, physischen, emotionalen, medizinischen Bedürfnisse eines nicht geborenen und geborenen Kindes
Maßnahmen zum Kinderschutz
Würdevoller und wertschätzender Umgang mit den uns anvertrauten Jugendlichen sind unantastbare Werte, und Teil unserer Philosophie. Die Unversehrtheit des uns anvertrauten jungen Menschen ist immer wieder ins Bewusstsein zu rufen und in unserem Haus durch ein Optimum an Prävention, wie Mitarbeiterschulungen, offener Austausch untereinander und Fachlichkeit um menschliches Versagen durch Überlastung oder anderer Kausalitäten so gering wie nur möglich zu halten. Offenheit untereinander, zu den Aufsichtsbehörden und Austausch mit den Sorgeberechtigten sowie ein Warn- und Meldesystem sollen der Garant dafür sein, dass die Mitarbeiter den oftmals grenzwertigen Herausforderungen an ihre Psyche und ihrer Fachlichkeit mit Besonnenheit reagieren können. Regelmäßiges Training, Reflektionsgespräche, Teamgeist, biokurvenfreundliche Dienstpläne mit notwendigem Erholungsfreiraum, und Einhaltung der Arbeitszeitordnung sind Maßnahmen, die direkt umgesetzt werden, um ein entspanntes, fachlich fundiertes, heilpädagogisch-therapeutisches Arbeitsklima zu erhalten. Dieses Meldesystem ist Teil der „Qualitätsstandards“ und in allen Einrichtungen des Trägerverbundes im Qualitätshandbuch unter „Leitfaden zur Meldung besonderer Vorkommnisse in Einrichtungen“ verankert. Damit gewährleisten wir Sicherheit, Vertrauen und Offenheit gegenüber unseren Kunden. Insbesondere fokussieren wir den Kinderschutz bei entsprechendem Bedarf auf ungeborenes Leben und auf die medizinischen, emotionalen und pflegerischen Bedürfnisse des Säuglings. Im Bereich medizinischer Fokussierung sind täglich Inaugenscheinnahmen des nackten Säuglings, Einhaltung von Vorsorgeuntersuchungen, Körperpflege und -Hygiene, richtiger Umgang durch die Mutter mit dem Säugling z.B. auf dem Wickeltisch, beim Baden, beim Anziehen, beim Schutz vor Kälte oder Hitze im Außenbereich, beim Kuscheln und in der Verbalisation (Lautstärke, Klangfarbe usw.) sowie das Schlafbedürfnis und ernährungsnotwenige Umsetzung und Vorsorgeuntersuchungen. Die Mitarbeiterinnen haben einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ absolviert, der auch der jungen Mutter auf Kosten des Hauses angeboten wird. Das Angebot zur Schwangerschaftsgymnastik begleitet zu werden, steht der Schwangeren ebenfalls offen. Ebenso wichtig ist uns die entwicklungsbedingte Wahrnehmungs- und Sensibilitätsförderung, die Basissetzung für Empathie, Urvertrauen, Bindung durch Spiel, Reizmaterialien usw.. Die junge Mutter wird durch 2 lebenserfahrene Bezugsmitarbeiterinnen, die selbst Mütter sind, fachlich und praktisch beraten und unterstützt. Dadurch können wir auch zeitnah auf psychischen und physischen Belastungsgrenzen der jungen Mutter reagieren. Im Rahmen einer WG ist auch die Rücksicht und Empathie aller Bewohner zu sensibilisieren. Die Umsetzung der Gesetzte zum Nichtraucherschutz und Jugendschutz findet entsprechende Anwendung. Besondere Schutzvorrichtungen werden ab Bedarf installiert, z.B. an Treppen, Möbel werden gegen Kippen an den Wänden gesichert, besonders Augenmerk auf Kanten und Ecken und dem Schutz in den Steckdosen. Trotz größerer Eigenverantwortung sind Regeln einzuhalten, die sich besonders darauf erstrecken, dass Gäste an– und abgemeldet werden müssen, dass Feierlichkeiten nur in geplanter und abgesprochener Form und unter Anwesenheit eines Mitarbeiters stattfinden dürfen.