Konzeption - Villa Wilster
Unsere Organisationsform
Unter dem Dach der Er.Ste. Trägergesellschaft mbH, gegründet 1993 von Erwin Steffen, werden in mehr als 40 autonomen Einrichtungen über 600 junge Menschen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin betreut und individuell gefördert. Die „Steffen & Mitschke Solutions GmbH“, ist Träger der hier vorgestellten Einrichtung. Der Geschäftsführer bildet das Bindeglied zwischen den Gesellschaftern und der Hausleitung. Er hält den Kontakt zur Einrichtung, ist für Struktur der Einrichtung, Coaching, Qualitätsmanagement, Fortbildungen, Supervision, Akquise sowie Marketing und Entgeltvorbereitung zuständig. Die Hausleitung ist eigenständig und verantwortlich für alle pädagogischen, dienstrechtlichen, administrativen und operativen Prozesse im Haus. Sie führt Bewerbungsgespräche, ist für die Mitarbeiterauswahl und Mitarbeiterpflege zuständig. Sie gestaltet den Dienstplan und sorgt für den erforderlichen Dienstablauf.
Unsere Vision
Der Wandel in der Sozialarbeit wird deutlich durch die multifaktorellen Formen der Hilfeerfordernisse und die daraus notwendigen Angebote. Vor allem die gesetzlichen Aktualisierungen und finanzpolitische Realitäten machen Jugendarbeit zu einer großen Herausforderung. Unsere heilpädagogische, systemorientierte Arbeitsweise steht unter dem Motto: „Gemeinschaftlich leben“ im Rahmen eines klientenorientierten Angebotes. „Wir wollen, dass unsere Kinder und Jugendliche im Sinne eines heilpädagogisch- lösungsorientierten und psychosozialen humanistisch-therapeutisch ausgerichteten Settings Probleme in Fähigkeiten verwandeln. Sie sollen verborgene Fähigkeiten erlernen, um ihre sozialen Kompetenzen zu entdecken, auszubauen und zu stärken. Dabei bedienen wir uns u. a. der lösungsfokussierten Methode, wie sie von Ben Furman („Ich schaffs“- Programme für Kinder und Jugendliche) entwickelt wurde. Gemeinschaftliches Leben setzt gegenseitigen Respekt und Akzeptanz, Wertschätzung sowie Toleranz und Empathie voraus und gehört zu einem grundsätzlichen Lernfeld in unserer Einrichtung. Unsere Einrichtung ist edukativ und familienorientiert ausgerichtet. Regeln und Strukturen – erarbeitet und evaluiert mit allen Klienten – sind eine Grundlage um individuelle Veränderungsprozesse zu ermöglichen. Wir legen Wert auf den Austausch der Kinder und Jugendlichen mit ihren Angehörigen. Deshalb gehören regelmäßige Heimfahrten, Besuche, E-Mail- und Telefonkontakte zu unserem Angebot. Soziale Kompetenz ist der Schlüssel für schulische und berufliche Bildung. Neben diesem Schwerpunkt fördern wir unsere Kinder und Jugendlichen auch durch ansprechende Freizeitgestaltung. Entsprechende inhaltliche Angebote in den Ferienzeiten bilden daher eine weitere Säule unseres lösungsfokussierten heilpädagogischen Handelns. Als privatwirtschaftlich orientierte Einrichtung sind wir dem Servicegedanken verpflichtet. Wir verstehen die Eltern unserer Kinder und Jugendlichen als Auftraggeber, ihre Wünsche an die Entwicklung ihrer Kinder sind unter der Beteiligung des jeweiligen Jugendamtes Grundlage unseres Handelns. Die realistische Formulierung dieser Wünsche in Erziehungsziele bildet unseren Handlungsauftrag am Klienten.
Das Haus
Das heilpädagogische Therapeutikum „Villa Wilster“ ist eine urgemütliche alte Villa mit ca. 250 qm Wohnfläche auf zwei Ebenen, einem großzügigen Garten, der sowohl ausreichend „Spielraum“ wie aber auch „Gestaltungsraum“ bietet. In der oberen Etage hat die Wohngruppe (6 Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer). Die Zimmer werden selbstverständlich unter dem Aspekt der Partizipation mit unserer Hilfe von den Bewohnern selbst mitgestaltet. Den Kindern und Jugendlichen stehen zwei Sanitärräume und ein gemütliches Wohnzimmer zur Verfügung. In der unteren Etage befinden sich weitere Bewohnerzimmer und die Küche mit Esszimmer und großzügiger Terrasse, sowie das Bereitschaftszimmer des Personals, zwei Sanitärräume. Im Kellerbereich sind Funktionsräume zur Wäscheversorgung, Abstellmöglichkeiten, Energiebevorratung, Heizung, Lagerhaltung und aktiven Freizeitgestaltung.
Die rechtlichen Grundlagen
Das heilpädagogische Therapeutikum „Villa Wilster“ in Wilster bietet eine freiwillige, stationäre Wohnform für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts an, die sich aus dem SGB VIII (KJHG) im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, gemäß §27 KJHG (Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe), §34 KJHG (Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform) § 35 KJHG (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) § 35a KJHG (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) § 36 KJHG (Mitwirkung, Hilfeplanung) § 41 KJHG (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) und § 45 KJHG (Genehmigungsgrundlage nach SGB VIII) ableitet.
Die Kostenträger
Als heilpädagogisch-therapeutische Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung wird die „Villa Wilster“ erlaubt durch die Heimaufsicht des Landes Schleswig-Holstein in Kiel nach §45 SGB VIII. Danach wird die Einrichtung für das heilpädagogische Therapeutikum „Villa Wilster“ ein bestätigtest Entgelt mit dem örtlichen öffentlichen Träger vereinbaren. Kostenträger ist das entsendende Jugendamt, das zuständigkeitshalber dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt angehört, in dessen Bereich die Eltern des Kindes leben. Im Bereich Gesundheit (Arzt,- Facharzt, Verordnungen) und Therapie (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) ist primär die Krankenversicherung zuständig. Bei heilpädagogisch- therapeutischen Indikationen, (z.B. Mototherapie, Erlebnispädagogik, indiv. Schulbegleitung- und Förderung, temporäre interne Beschulung bzw. Beschulung zur Wiedereingliederung oder zu individuellen Verhaltenstrainings) bei denen die Krankenversicherung ihre Zuständigkeit ablehnt, aber die durch die Hilfeplanung festgestellt wurden, ist eine Einzelleistungsvereinbarung mit dem Kostenträger erforderlich. Die Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und –Psychologen wird angestrebt.
Das Regel-Angebot
Erzieherische Hilfen erhalten unsere jungen Menschen durch das gemeinsame Leben in der Wohngruppe der Heimerziehung. Die überschaubare Größe der Wohnform sichert die Transparenz von Entscheidungsprozessen, eine übersichtlich, jedem Mitglied erlebbare Binnendifferenzierung und Rollenstruktur. Sie bietet die Integration in erweiterte soziale Netze von Nachbarschaft und Gemeinde, welche wichtige Voraussetzung für gelingende Sozialisation und psychosoziales Wohlbefinden sind. In unserem Haus steht der Grundsatz der Hinwendung zur Verselbständigung im Sinne einer Lebensweltorientierung des einzelnen Jugendlichen im Vordergrund. Versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeiten übernimmt die Wohngruppe. Die Herkunftsfamilie wird somit umfänglich entlastet, und dem Jugendlichen wird ein neues Lebensfeld angeboten. Eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie wird angestrebt. Wenn keine Rückkehr möglich ist, wird die Wohngruppe Lebensmittelpunkt mit dem Ziel der selbständigen externen Lebensführung.
Unser Angebot umfasst folgende Leistungen:
• Aufnahmeverfahren
• Ganzheitliche Förderung
• Aufsicht und Betreuung
• Gestaltung von Wohnatmosphäre und Wohnumfeld
• Alltägliche Versorgung
• Freizeitgestaltung
• Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung
• Förderung im Bereich der lebenspraktischen Fertigkeiten
• Förderung im individuellen Bereich des Sozialverhaltens
• Lösungsorientiertes Arbeiten nach Ben Furmann „Ich Schaffs“
• Förderung der Schulentwicklung, Hausaufgabenbetreuung
• Förderung zur Berufsreife
• Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplanung, Erziehungsplanung
• Verselbständigungsprozess
• Qualitätsentwicklungssystem
• Zusammenarbeit mit Kostenträgern
• Klientenmitbestimmung und -mitwirkung
• Klientenbezogene Verwaltungsarbeiten
Aufnahmeverfahren
Durch die Anfrage eines Jugendamtes in unserer Einrichtung wird das Aufnahmeverfahren aktiviert. Nach der Sichtung der Aktenlage erfolgt der Erstkontakt am momentanen Aufenthaltsort des Jugendlichen, sowie die Abklärung des Betreuungsbedarfs und der gegenseitigen Erwartungen Danach laden wir Alle am Verfahren Beteiligten zum Gegenbesuch in unsere Einrichtung ein. Zur Konkretisierung und Abklärung gegenseitiger Wünsche und Erwartungen bieten wir in der Folge ein max. 3-4-tägiges, kostenneutrales Probewohnen an. In dieser Zeit findet eine diagnostische Abklärung aufgrund gezeigter Verhaltensweisen statt, sowie die vorläufige Hilfeplanerstellung. Ein Bericht an den Kostenträger über diese Zeit mit der individuellen Machbarkeit unseres Hauses rundet die Diagnostikphase ab. Die Aufnahme kann dann nach der schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erfolgen.
Ziele
• Förderung der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung im Rahmen eines Selbstfindungsprozesses und dadurch die Eröffnung von Möglichkeiten der eigenen Lebensplanung (§§ 37, 41 KJHG)
• Berücksichtigung der Elternverantwortung hinsichtlich der Ausgestaltung der Erziehungshilfe (§§ 36 KJHG)
• Beteiligung der Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand, an allen sie betreffenden Entscheidungen über den Aufbau eines vertrauten, transparenten Rahmens und damit der Möglichkeit der eigenständigen Entwicklung
• Zusammenarbeit mit und Vertretung von Personensorgeberechtigten durch die betreuenden Fachkräfte (§§ 37,38 KJHG) durch Elternarbeit und - wo immer möglich - (Re-) Integration der Jugendlichen in die Herkunftsfamilie
• Mitwirkung der Betroffenen an Entscheidungen über Erziehungshilfen und Zusammenwirkung mit Fachkräften im Rahmen der Hilfeplanung und ihrer Fortschreibung (§ 36 KJHG)
• Unterstützung der uns anvertrauten Jugendlichen im schulischen und im beruflichen Werdegang
• Unterstützung in der Sozialisation und beim Erlangen sozialer Kompetenz
• Eigenständige Lebensführung als Erwachsener
Kinderschutz
Würdevoller und wertschätzender Umgang mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen sind unantastbare Werte, und Teil unserer Philosophie. Die Unversehrtheit des uns anvertrauten jungen Menschen ist immer wieder ins Bewusstsein zu rufen und in unserem Haus durch ein Optimum an Prävention, wie Mitarbeiterschulungen, offener Austausch untereinander und Fachlichkeit um menschliches Versagen durch Überlastung oder anderer Kausalitäten so gering wie nur möglich zu halten. Offenheit untereinander, zu den Aufsichtsbehörden und Austausch mit den Sorgeberechtigten sowie ein Warn- und Meldesystem sollen der Garant dafür sein, dass die Mitarbeiter den oftmals grenzwertigen Herausforderungen an ihre Psyche und ihrer Fachlichkeit mit Besonnenheit reagieren können. Regelmäßiges Training, Reflektionsgespräche, Teamgeist, biokurvenfreundliche Dienstpläne mit notwendigem Erholungsfreiraum, und Einhaltung der Arbeitszeitordnung sind Maßnahmen, die direkt umgesetzt werden, um ein entspanntes, fachlich fundiertes, heilpädagogisch-therapeutisches Arbeitsklima zu erhalten. Dieses Meldesystem ist Teil der „Qualitätsstandards“ und in allen Einrichtungen des Trägerverbundes im Qualitätshandbuch unter „Leitfaden zur Meldung besonderer Vorkommnis in Einrichtungen“ verankert. Damit gewährleisten wir Sicherheit, Vertrauen und Offenheit gegenüber unseren Kunden.